Private Krankenversicherung (und Beihilfe)

Ablauf

Eine Psychotherapie beginnt mit immer mit einem Erstgespräch. Diese erste sogenannte probatorische Sitzung dauert 50 Minuten und dient neben einem ersten Kennenlernen auch der Abklärung, ob eine Verhaltenstherapie die passende Behandlung bei einer bestimmten Symptomatik ist. 

Da sich in jeder Lebensgeschichte ganz persönliche Muster verbergen (die Erlebnisse unserer Kindheit und Jugend sind dabei häufig von besonderer Eindruckskraft und Prägung), legen wir Wert darauf, die Behandlung an die individuellen und persönlichen Bedürfnisse unserer Patient:innen anzupassen. Wir schöpfen dabei aus einem großen Fundus an therapeutischen Techniken,  manchmal entwickele wir auch ganz individuelle, neue Wege gemeinsam mit unseren Patient:innen. 

Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen 

Als Versicherte:r einer Privaten Krankenkasse können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen, die Sie als Privatpatient:in in Anspruch nehmen, stellen wir Ihnen die von uns erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP) privat in Rechnung.

Die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit aus dem Jahr 2000.  Sie regelt die Honorare der psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland bei Privatbehandlung.

In der Regel erstatten private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe die Kosten für eine Kurzzeittherapie bei uns vollständig. Da die Erstattung jedoch je nach Versicherung und individueller Fallkonstellation variieren kann, empfehlen wir, sich vorab bei Ihrer Versicherung über die genauen Bedingungen der Kostenübernahme zu informieren. Genaue Details und eventuelle Besonderheiten klären wir gerne im Rahmen eines Erstgesprächs. Falls es nach der Kurzzeittherapie noch weiteren Behandlungsbedarf geben sollte, berechnen wir den 2,9-fachen GOP-Satz (126,80 €).

Ausfallhonorar

Eine Psychotherapiepraxis arbeitet (anders als viele Arztpraxen mit oft vollen Wartezimmern) auf reiner Bestellbasis. Aus organisatorischen Gründen werden die Termine für die nächste Sitzung in der Regel eine und oft mehrere Wochen im voraus vereinbart.  Kurzfristig abgesagte Termine können nur sehr selten noch neu vergeben werden. Da ein Psychotherapeut pro Patient und Sitzung eine ganze Zeitstunde einplant, müssen wir uns als Berufsgruppe mehr als andere gegen das wirtschaftliche Risiko von kurzfristigen Ausfällen absichern. Daher bitte ich um Verständnis, dass bei kurzfristigen Absagen ein Ausfallhonorar unabhängig vom Grund der Absage (auch bei Krankschreibung) fällig wird (Grundlage § 615 BGB). Das Ausfallhonorar für kurzfristig abgesagte Stunden beträgt 80 € pro Sitzung.