Ablauf
Eine Psychotherapie beginnt mit immer mit einem Erstgespräch. Diese erste sogenannte probatorische Sitzung dauert 50 Minuten und dient neben einem ersten Kennenlernen auch der Abklärung, ob eine Verhaltenstherapie die passende Behandlung bei einer bestimmten Symptomatik ist.
Da sich in jeder Lebensgeschichte ganz persönliche Muster verbergen (die Erlebnisse unserer Kindheit und Jugend sind dabei häufig von besonderer Eindruckskraft und Prägung), legen wir Wert darauf, die Behandlung an die individuellen und persönlichen Bedürfnisse unserer Patient:innen anzupassen. Wir schöpfen dabei aus einem großen Fundus an therapeutischen Techniken, manchmal entwickele wir auch ganz individuelle, neue Wege gemeinsam mit unseren Patient:innen.
Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen
Als Versicherte:r einer Privaten Krankenkasse können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen, die Sie als Privatpatient:in in Anspruch nehmen, stellen wir Ihnen die von uns erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP) privat in Rechnung.
Die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit aus dem Jahr 2000. Sie regelt die Honorare der psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland bei Privatbehandlung.
In der Regel erstatten private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe die Kosten für eine Kurzzeittherapie bei uns vollständig. Da die Erstattung jedoch je nach Versicherung und individueller Fallkonstellation variieren kann, empfehlen wir, sich vorab bei Ihrer Versicherung über die genauen Bedingungen der Kostenübernahme zu informieren. Genaue Details und eventuelle Besonderheiten klären wir gerne im Rahmen eines Erstgesprächs. Falls es nach der Kurzzeittherapie noch weiteren Behandlungsbedarf geben sollte, berechnen wir den 2,9-fachen GOP-Satz (126,80 €).
Ausfallhonorar
Eine Psychotherapiepraxis arbeitet – anders als viele Arztpraxen mit oft vollen Wartezimmern – auf reiner Bestellbasis. In der Regel werden Termine für die nächste Sitzung eine oder mehrere Wochen im Voraus vereinbart. Kurzfristig abgesagte Termine können daher nur sehr selten an andere Patient:innen vergeben werden. Da pro Sitzung eine volle Zeitstunde ausschließlich für Sie eingeplant wird und die Krankenkasse nur für Termine zahlt, die tatsächlich stattgefunden haben, müssen wir uns – wie viele therapeutische Praxen – gegen das wirtschaftliche Risiko kurzfristiger Absagen absichern. Wir bitten daher um Verständnis, dass bei kurzfristigen Absagen ein Ausfallhonorar unabhängig vom Grund der Absage (auch im Krankheitsfall) fällig wird. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 615 BGB. Das Ausfallhonorar beträgt 80 € pro Sitzung.
Das Ausfallhonorar wird fällig bei allen Terminen, die nicht mindestens zwei volle Werktage (48 Stunden) vor dem vereinbarten Beginn abgesagt werden. Gerade wenn ein Wochenende dazwischenliegt, ist es sehr schwierig, einen Termin kurzfristig neu zu vergeben – auch deshalb ist eine rechtzeitige Absage für uns besonders wichtig. Sollte ein Termin beispielsweise am Montag um 14 Uhr stattfinden, wird ohne eine Absage bis Freitag um 14 Uhr ein Ausfallhonorar fällig.
Wenn Sie mit diesen Regelungen einverstanden sind, freuen wir uns, wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren. Vielen Dank für Ihr Verständnis