Ablauf
Eine Psychotherapie beginnt mit immer mit einem ersten, unverbindlichen Beratungstermin (Sprechstunde). Dieser erste Gesprächstermin dauert 50 Minuten und dient neben einem ersten Kennenlernen auch der Abklärung, ob eine Verhaltenstherapie die passende Behandlung bei einer bestimmten Symptomatik ist und ggf. Aufklärung über Behandlungsalternativen.
Da sich in jeder Lebensgeschichte ganz persönliche Muster verbergen (die Erlebnisse unserer Kindheit und Jugend sind dabei häufig von besonderer Eindruckskraft und Prägung), legen wir Wert darauf, die Behandlung an die individuellen und persönlichen Bedürfnisse unserer Patient:innen anzupassen. Wir schöpfen dabei aus einem großen Fundus an therapeutischen Techniken, manchmal entwickeln wir auch ganz individuelle, neue Wege gemeinsam mit unseren Patient:innen.
Eine Psychotherapie ist ein mittelfristiges Vorgehen. Im Regelfall wird zur Sicherstellung langfristig tragfähiger Therapieerfolge ein Kontingent von 30-50 Sitzungen erforderlich sein. Bei leichteren Symptomen oder Beratungsanliegen können auch weniger Sitzungen zum Behandlungserfolg führen. Bei schwereren Problematiken können bis zu etwa 80 Sitzungen notwendig sein. Zu Beginn der Therapie ist eine wöchentliche Sitzungsfrequenz der sinnvolle Normalfall.
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen
Da wir über eine Kassenzulassung für Psychotherapie verfügen, werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei uns durch alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernommen. Hierfür ist jeweils zum ersten Termin, bzw. immer zum ersten Termin im Quartal die Krankenkassenkarte mitzubringen. Da Sie keine Überweisung von Ihrem Hausarzt mehr benötigen können Sie direkt Kontakt mit uns aufnehmen.
Ausfallhonorar
Eine Psychotherapiepraxis arbeitet (anders als viele Arztpraxen mit oft vollen Wartezimmern) auf reiner Bestellbasis. Aus organisatorischen Gründen werden die Termine für die nächste Sitzung in der Regel eine und oft mehrere Wochen im voraus vereinbart. Kurzfristig abgesagte Termine können nur sehr selten noch neu vergeben werden. Da ein Psychotherapeut pro Patient und Sitzung eine ganze Zeitstunde einplant, müssen wir uns als Berufsgruppe mehr als andere gegen das wirtschaftliche Risiko von kurzfristigen Ausfällen absichern. Daher bitte ich um Verständnis, dass bei kurzfristigen Absagen ein Ausfallhonorar unabhängig vom Grund der Absage (auch bei Krankschreibung) fällig wird (Grundlage § 615 BGB). Das Ausfallhonorar für kurzfristig abgesagte Stunden beträgt 80 € pro Sitzung.