Selbstzahler

Ablauf

Eine Psychotherapie beginnt mit immer mit einem Erstgespräch. Dieses dauert 50 Minuten und dient neben einem ersten Kennenlernen auch der Abklärung, ob eine Verhaltenstherapie die passende Behandlung bei einer bestimmten Symptomatik ist. 

Da sich in jeder Lebensgeschichte ganz persönliche Muster verbergen (die Erlebnisse unserer Kindheit und Jugend sind dabei häufig von besonderer Eindruckskraft und Prägung), lege ich Wert darauf, die Behandlung an die individuellen und persönlichen Bedürfnisse meiner Patient:innen anzupassen. Ich schöpfe dabei aus einem großen Fundus an therapeutischen Techniken,  manchmal entwickele ich auch ganz individuelle, neue Wege gemeinsam mit meinen Patient:innen. 

Eine Psychotherapie ist ein mittelfristiges Vorgehen. Im Regelfall wird zur Sicherstellung langfristig tragfähiger Therapieerfolge ein Kontingent von 30-50 Sitzungen erforderlich sein. Bei leichteren Symptomen oder Beratungsanliegen können auch weniger Sitzungen zum Behandlungserfolg führen. Bei schwereren Problematiken können bis zu etwa 80 Sitzungen notwendig sein. Zu Beginn der Therapie ist eine wöchentliche Sitzungsfrequenz der sinnvolle Normalfall.

Kostenübernahme auf Selbstzahlerbasis 

Wenn Sie die Therapiekosten selbst tragen möchten berechnen wir 100,55 € für eine 50-minütige Sitzung bei unserer Kollegin Frau Kleemann.

Ausfallhonorar

 Eine Psychotherapiepraxis arbeitet – anders als viele Arztpraxen mit oft vollen Wartezimmern – auf reiner Bestellbasis. In der Regel werden Termine für die nächste Sitzung eine oder mehrere Wochen im Voraus vereinbart. Kurzfristig abgesagte Termine können daher nur sehr selten an andere Patient:innen vergeben werden. Da pro Sitzung eine volle Zeitstunde ausschließlich für Sie eingeplant wird und die Krankenkasse nur für Termine zahlt, die tatsächlich stattgefunden haben, müssen wir uns – wie viele therapeutische Praxen – gegen das wirtschaftliche Risiko kurzfristiger Absagen absichern. Wir bitten daher um Verständnis, dass bei kurzfristigen Absagen ein Ausfallhonorar unabhängig vom Grund der Absage (auch im Krankheitsfall) fällig wird. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 615 BGB. Das Ausfallhonorar beträgt 80 € pro Sitzung.

Das Ausfallhonorar wird fällig bei allen Terminen, die nicht mindestens zwei volle Werktage (48 Stunden) vor dem vereinbarten Beginn abgesagt werden. Gerade wenn ein Wochenende dazwischenliegt, ist es sehr schwierig, einen Termin kurzfristig neu zu vergeben – auch deshalb ist eine rechtzeitige Absage für uns besonders wichtig. Sollte ein Termin beispielsweise am Montag um 14 Uhr stattfinden, wird ohne eine Absage bis Freitag um 14 Uhr ein Ausfallhonorar fällig.

Wenn Sie mit diesen Regelungen einverstanden sind, freuen wir uns, wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren. Vielen Dank für Ihr Verständnis!