Selbstzahler

Ablauf

Eine Psychotherapie beginnt mit immer mit einem Erstgespräch. Dieses dauert 50 Minuten und dient neben einem ersten Kennenlernen auch der Abklärung, ob eine Verhaltenstherapie die passende Behandlung bei einer bestimmten Symptomatik ist. 

Da sich in jeder Lebensgeschichte ganz persönliche Muster verbergen (die Erlebnisse unserer Kindheit und Jugend sind dabei häufig von besonderer Eindruckskraft und Prägung), lege ich Wert darauf, die Behandlung an die individuellen und persönlichen Bedürfnisse meiner Patient:innen anzupassen. Ich schöpfe dabei aus einem großen Fundus an therapeutischen Techniken,  manchmal entwickele ich auch ganz individuelle, neue Wege gemeinsam mit meinen Patient:innen. 

Eine Psychotherapie ist ein mittelfristiges Vorgehen. Im Regelfall wird zur Sicherstellung langfristig tragfähiger Therapieerfolge ein Kontingent von 30-50 Sitzungen erforderlich sein. Bei leichteren Symptomen oder Beratungsanliegen können auch weniger Sitzungen zum Behandlungserfolg führen. Bei schwereren Problematiken können bis zu etwa 80 Sitzungen notwendig sein. Zu Beginn der Therapie ist eine wöchentliche Sitzungsfrequenz der sinnvolle Normalfall.

Kostenübernahme auf Selbstzahlerbasis 

Wenn Sie die Therapiekosten selbst tragen möchten berechnen wir 100,55 € für eine 50-minütige Sitzung bei unserer Kollegin Frau Kleemann.

Ausfallhonorar

Eine Psychotherapiepraxis arbeitet (anders als viele Arztpraxen mit oft vollen Wartezimmern) auf reiner Bestellbasis. Aus organisatorischen Gründen werden die Termine für die nächste Sitzung in der Regel eine und oft mehrere Wochen im voraus vereinbart.  Kurzfristig abgesagte Termine können nur sehr selten noch neu vergeben werden. Da ein Psychotherapeut pro Patient und Sitzung eine ganze Zeitstunde einplant, müssen wir uns als Berufsgruppe mehr als andere gegen das wirtschaftliche Risiko von kurzfristigen Ausfällen absichern. Daher bitte ich um Verständnis, dass bei kurzfristigen Absagen ein Ausfallhonorar unabhängig vom Grund der Absage (auch bei Krankschreibung) fällig wird (Grundlage § 615 BGB). Das Ausfallhonorar für kurzfristig abgesagte Stunden beträgt 80 € pro Sitzung.