Kostenübernahme
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden bei gesetzlich Versicherten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Für Sie entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten. Ausgenommen hiervon ist ein gegebenenfalls anfallendes Ausfallhonorar bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen.
Bei Fragen zur Kostenübernahme oder zum Ablauf können wir die Einzelheiten gerne in einem persönlichen Erstgespräch besprechen.
Ausfallhonorar
Eine Psychotherapiepraxis arbeitet – anders als viele Arztpraxen mit oft vollen Wartezimmern – auf reiner Bestellbasis. In der Regel werden Termine für die nächste Sitzung eine oder mehrere Wochen im Voraus vereinbart. Kurzfristig abgesagte Termine können daher nur sehr selten an andere Patient:innen vergeben werden. Da pro Sitzung eine volle Zeitstunde ausschließlich für Sie eingeplant wird und die Krankenkasse nur für Termine zahlt, die tatsächlich stattgefunden haben, müssen wir uns – wie viele therapeutische Praxen – gegen das wirtschaftliche Risiko kurzfristiger Absagen absichern. Wir bitten daher um Verständnis, dass bei kurzfristigen Absagen ein Ausfallhonorar unabhängig vom Grund der Absage (auch im Krankheitsfall) fällig wird. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 615 BGB. Das Ausfallhonorar beträgt 80 € pro Sitzung.
Das Ausfallhonorar wird fällig bei allen Terminen, die nicht mindestens zwei volle Werktage vor dem vereinbarten Beginn abgesagt werden. Gerade wenn ein Wochenende dazwischenliegt, ist es sehr schwierig, einen Termin kurzfristig neu zu vergeben – auch deshalb ist eine rechtzeitige Absage für uns besonders wichtig. Sollte ein Termin beispielsweise am Montag um 14 Uhr stattfinden, wird ohne eine Absage bis Freitag um 14 Uhr ein Ausfallhonorar fällig.
Wenn Sie mit diesen Regelungen einverstanden sind, freuen wir uns, wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren. Vielen Dank für Ihr Verständnis!